Sicher ans Ziel

Schul- und Kindergartenbus

Wir bringen Ihre Kinder sicher in die Schule oder in den Kindergarten.
Hier finden Sie genauere Infos zu den Richtlinien bzgl. Schulbus und Kindergartenbus.

Die Jugend auf dem Weg zur Bildung

Schulbus

Im Rahmen der Schüler:innen-Freifahrt befördern wir im Auftrag der Republik Österreich in 15 Gemeinden tagtäglich über 1000 Schulkinder zur Schule und wieder nach Hause. Wir haben hier eine bedeutende Funktion als Mobilitätsdienstleister für unsere Kinder und Jugendlichen, die ihren Bildungsweg bestreiten. Unsere Mitarbeiter:innen vor Ort und im Hintergrund tragen dafür eine große Verantwortung, dass dieser Betrieb egal bei welchem Wetter zuverlässig und nach höchsten Sicherheitsstandards bewältigt wird.

Wir sind stets bestrebt, unsere Tourenpläne und Fahrpläne bestmöglich auf die örtlichen Bedürfnisse abzustimmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns mit unserem Auftraggeber abstimmen müssen.

Unser Gesetzgeber definiert bestimmte Kriterien, unter welchen Bedingungen eine Schulbustour genehmigt und finanziert werden kann. So können in diesem Sinne z.B. den Kindern durchaus auch Fußwege zur Schule oder zur Einstiegsstelle oder bestimmte Wartezeiten vor und nach dem Unterreicht zugemutet werden. Nicht jeder Wohnort kann deshalb automatisch von einem Schulbus bedient werden. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Schulbus gibt es nicht.

Jedes Jahr zu Schulschluss und Schulbeginn werden in den Schulbussen die entsprechenden Anmeldeformulare durch unsere Mitarbeiter:innen verteilt und wieder eingesammelt. Im Regelfall ändern sich die gefahrenen Touren jedes Schuljahr nur sehr geringfügig. Wenn Ihr Wohnort an einer bestehenden Einstiegsstelle liegt, ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Am besten nehmen Sie direkt mit unserem Team vor Ort Kontakt auf.

Rückfragen

Unsere jüngsten Fahrgäste

Kindergartenbus

Ab 3 Jahren ist eine Beförderung in unseren Kindergartenbussen möglich. Unsere Kindergartenbusse werden von Gemeinden in Auftrag gegeben und finanziert. Für die Anmeldung sind unsere Partnergemeinden direkt zuständig, die auch einen allfälligen Elternbeitrag einheben.

Beim Kindergartenbus wird eine durchgehende Aufsicht dadurch gewährleistet, dass ein Kindergartenkind bei der Hinfahrt immer von Eltern an den/die Busfahrer:in und dann vor Ort an das Kindergartenpersonal übergeben wird. Bei der Rückfahrt gilt dieselbe Regel vice versa. Sollte an der geplanten Ausstiegsstelle kein Elternteil oder eine berechtigte Person vorgefunden werden, wird das Kind wieder in den Kindergarten zurückgebracht. Eine eigene mitfahrende Begleitperson ist nicht erforderlich und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Kindersicherung im Fahrzeug erfolgt vorschriftsgemäß nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Weiterführende Infos für interessierte Eltern finden sich bei Ihrer Gemeinde bzw. im Kindergarten.

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