Covid-19
Die wichtigsten Infos
Als Ihr langjähriger sowie verlässlicher Reisepartner sind wir uns der sehr hohen Verantwortung in der momentanen, für uns alle noch immer außergewöhnlichen und herausfordernden Situation absolut bewusst. Für Kerschner Reisen steht einerseits das persönliche Wohlergehen unserer Kunden und andererseits das unserer Mitarbeiter immer an erster Stelle. Daher ist es für uns keine Frage, die offiziell getroffenen Maßnahmen in jeglicher Form zu unterstützen.
Für einen optimalen Überblick der aktuellen Corona-Regelungen für Busreisen und für den Besuch unserer Reisebüros haben wir diese für Sie kurz zusammengefasst. Die ausführlichen und aktuell gültigen Regelungen seitens der Regierung finden Sie hier.
Wir freuen uns, Sie an Bord unserer Busse sowie in unseren Reisebüros begrüßen zu dürfen und mit Ihnen gemeinsam die Welt zu entdecken.
COVID-19-Beauftragter:
Dominik Karner, Leiter Busbetrieb – dominik.karner@kerschner.at
Corona-Regelungen

- Für Passagiere und Lenker:innen entfällt die 3 G-Regel.
- Keine FFP2-Masken-Pflicht bei der Benützung von Reisebussen
- Die Vollbesetzung im Reisebus ist möglich.
- Die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste
- Ausnahme für Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.
- Lenker:innen müssen beim Betreten von Arbeitsorten eine FFP2-Maske tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nicht ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
- Vollbesetzung möglich, da ein Bus, der im Linienverkehr eingesetzt wird, als Massenbeförderungsmittel gilt.
- Die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste
- 6 – 14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich
- ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig
- Ausnahme für Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.
- Für Lenker:innen entfällt die 3-G-Regel. Lenker:innen müssen beim Betreten von Arbeitsorten eine FFP2-Maske tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden.
- Vollbesetzung möglich, da ein Bus, der im Linienverkehr eingesetzt wird, als Massenbeförderungsmittel gilt.
- Die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Keine FFP2-Masken-Pflicht beim Betreten von Reisebürobetriebsstätten.
- Der empfohlene Mindestabstand beträgt 2m.
Einreisebestimmungen
Aufgrund der unterschiedlichen und sich ständig ändernden Reisebestimmungen im Zusammenhang mit Corona, empfehlen wir, vor Reiseantritt die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für Ihr gebuchtes Reiseziel zu überprüfen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.



